Nach dem am 18.10.12 das Postulat „Der Gas-Kessel gehört der Berner Jugend – und so soll es auch bleiben“ vom Stadtrat fast einstimmig überwiesen wurde, haben die StadtparlamentarierInnen nun ihr
Versprechen wahrgemacht und dem Gas-Kessel auch in einer verbindlicheren Form den Rücken gestärkt.
Die vom damaligen Postulanten Manuel C. Widmer bereits in der ersten Debatte angekündigte Motion « Gaskessel Bern – auch 2014 und darüber hinaus eine wichtige Berner Institution für die
Jugend- und Kulturarbeit», welche die Sicherung des Betriebes des «Chessus» nach 2013 zum Ziel hat, wurde gestern Donnerstag als Interfraktionelle Motion mit der Unterschrift von über 50
ParlamentarierInnen eingereicht.
Zu den mit einreichenden Fraktionen zählen die GFL/EVP (Manuel C. Widmer GFL/ Martin Trachsel EVP) , SP/Juso (David Stampfli), BDP/CVP (Martin Schneider), GB/JA! (Rahel Ruch) SVPplus (Roland Jakob), FDP (Pascal Rub) – aber auch Fraktionslose wie Luzius Theiler (GP/DA) oder Rolf Zbinden (PdA). Einzig die GLP mochte den Vorstoss nicht mittragen.
Es ist selten, dass verbindliche Vorstösse so breit im Rat unterstützt werden. Die unterzeichnenden StadträtInnen haben damit unterstrichen, dass die unterstützenden Worte an den «Chessu» in der letzten Sitzung, dass die gehaltenen Voten nicht (nur) Wahlkampf waren.
Die eingereichte Motion bekräftigt den Willen, den «Chessu» als traditionelle Berner Jugend-Institution weiterzuführen. Dazu sollen die vorerst an den Finanzproblemen des Kantons gescheiterten
Verhandlungen um eine Finanzierung dieses „überregionalen Angebotes“ weitergeführt werden. Am über 40jährigen Prinzip, dass Jugendliche in allen Gremien des Gaskessels die Mehrheit haben, soll
nicht gerüttelt werden. Die Motion wünscht auch, dass der Gaskessel in der mittlerweile unbestrittenen Angebotslücke der Jugendarbeit zwischen 16 und 18 in Zukunft eine Rolle spielen soll. Dies
alles soll in einem Leistungsvertrag festgehalten werden.
Bleibt zu hoffen, dass dieses Signal aus der Politik die EntscheidträgerInnen auf den verschiedenen Stufen ebenfalls ermutigt, sich entsprechend hinter die Jugendinstitution zu stellen und sie
nicht zum Spielball zwischen den Institutionen werden zu lassen. Das würde der Arbeit, die die Jugendlichen im Gaskessel in den letzten 40 Jahren geleistet haben, nicht gerecht.
Interfraktionelle Motion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, GFL / Martin Trachsel EVP), SP/Juso (David Stampfli), BDP/CVP (Martin Schneider), GB/JA (Rahel Ruch), FDP (Pascal Rub), SVPplus (Roland Jakob) sowie Luzius Theiler (GP/DA), Rolf Zbinden (PdA)
Am 18.10.2012 hat der Stadtrat das Postulat „Der Gas-Kessel gehört der Berner Jugend – und so soll es auch bleiben!“ überwiesen. Damit wurde dem Berner Jugend- und Kulturzentrum zwar der Rücken gestärkt. Die Finanzierung ab 2014 – und damit der Weiterbetrieb der über 40jährigen Institution sind aber nicht gesichert.
Unbestritten ist, dass der Gaskessel in der Berner Jugend- und Kulturarbeit einen wichtigen Stellenwert hat und haben soll. Gerade die vieldiskutierte „Lücke bei den 16- 18jährigen“ könnte eine
Schwerpunktaufgabe sein.
Allerdings muss dazu die Finanzierung – insbesondere der Jugendarbeit – gesichert werden. Dies allerdings, ohne das Grundprinzip „Jugendliche für Jugendliche“ zu gefährden – denn die Vorgabe,
dass in der Institution Gaskessel die Jugendlichen die Mehrheit in allen Gremien haben, macht ihn so einzigartig.
1. Der Gemeinderat wird beauftragt, mit dem Gaskessel Bern einen lastenausgleichsberechtigten Leistungsvertrag für die Zeit nach 2013 auszuhandeln und abzuschliessen. Dieser umfasst den Betrieb
eines Jugend- und Kulturzentrums unter der Prämisse „Jugendliche für Jugendliche“ und dessen (Mit-)Finanzierung in mindestens ähnlichem Umfange wie heute. In den Entscheidungsgremien haben
Jugendliche die Mehrheit.
2. Da der Gaskessel ein überregionales Angebot darstellt, sind mit dem Kanton Verhandlungen über die Finanzierung zu führen.
3. Der Gaskessel wird beauftragt, Angebote für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren aufzubauen und anzubieten und mitzuhelfen, hier eine Angebotslücke zu verkleinern.
4. Das Intervall der Abschlüsse der Leistungsverträge beträgt mindestens 2 Jahre.
Bern, 01.11.12
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Best Juicer (Freitag, 03 Mai 2013 09:05)
This is an excellent post! Thank you for sharing!