Dein Briefkasten gehört Dir: „DiREKT“, „Domicil“ & Co.

„Stopp! Keine Werbung in diesen Briefkasten!“ Dieser oder ein ähnlicher Satz steht an ca. 50% aller Briefkästen in der Stadt Bern. Und in den meisten Fällen tut er seien Wirkung, ist heute akzeptiert. 
Allerdings gibt es, neben den diversen Pizzakurierem die den „Stopp“-Kleber nicht zu verstehen scheinen, auch einige Publikationen, die in den Berner Briefkästen landen, trotz Kleber.


In den meisten Fällen wird dann argumentiert, diese Publikationen seien keine Werbung, sondern eine Dienstleistung oder ein Informationsmagazin. So stellt sich zum Beispiel das Magazin „DiREKT“ der ewb auf den Standpunkt, man verteile eine Kundeninformationszeitschrift. Und da alle Berner automatisch auch Kunden von ewb sei, dürfe man das Magazin auch in jeden Briefkasten werfen, unbesehen der Wünsche der Briefkastenbesitzer/innen.

 

Die Gratiszeitung „Domicil Zeitung“ argumentiert einerseits damit, dass auf Grund kleiner Reklamationszahlen die Verteilung wohl breit akzeptiert sei und somit kein Anlass bestehe, die Verteilung einzuschränken. Andererseits sei man eine „Informationszeitung ohne werblichen Hintergrund“, was immer das auch heissen mag. Eine Möglichkeit für Einzelpersonen, sich von der Zustellung auszunehmen, sei nicht gegeben.

 

Ob die „Domicil Zeitung“ aus Unwissenheit falsch argumentiert oder, um nicht auf einen Schlag die Hälfte der Ausgabe zu verlieren, bleibt unklar. Klar ist, dass ein Branchenagreement der grossen Player in der Werbungszustellung, also der Post, der swissdirect mail und der Direct Mail Company (AWZ-Nachfolger). Dort wird folgende Regelung postuliert:

„Die Zustellung der Gratiszeitungen erfolgt grundsätzlich netto (d.h. nur in Briefkästen ohne Stopp-Kleber). In Einzelfällen erfolgt die Zustellung auch brutto (d.h. in alle Briefkästen). Dies geschieht einerseits bei amtlichen Publikationsorganen, andererseits bei Gratiszeitungen, welche bei der Leserschaft beliebt (z.B. lokal verankert) sind. Bei Bruttozustellungen wird mit Negativlisten gearbeitet. Diese Negativlisten umfassen die Adressen aller Empfänger, welche die Gratiszeitungen nicht erhalten wollen.“ (Agreement im Anhang)


Weder Post noch Domicil sind in der Lage, zu sagen, ab wann denn eine Publikation „nicht mehr beliebt“ wäre und wie viele Leute reklamieren müssten. Die Post umgeht das eigene Agreement, in dem Publikationen nicht mehr als Gratiszeitungen, sondern als PromoPost-Zustellung bezeichnet, bei der die eigenen Abmachungen nicht mehr gelten würden. 

 

So finden sich dank windiger Ausreden und Umbenennungen immer wieder Zeitungen in Briefkästen von Leuten, die das ausdrücklich nicht wollen und mit dem Stopp-Kleber auch öffentlich sagen. Der Werbewirtschaft und den Verteilorganisationen sind Stopp-Kleber ein Dorn im Geschäfts- und Umsatzauge. Deshalb wird mit allen Mitteln versucht, den BernerInnen die Verfügungsgewalt über den eigenen Briefkasten streitig zu machen. Nicht der Besitzer eines Briefkastens soll sagen, was eingeworfen werden darf, sondern die Werbewirtschaft und die Verteilorganisationen.

 

Der Einwurf von Werbung in Briefkästen ist nebst einer Respektlosigkeit gegenüber den Wünschen der Besitzer auch ein unnötiger Verschleiss von Ressourcen (Papier, Druckfarbe, Energie, …) im Bereich von 50%! 

 

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Massnahmen zu prüfen:

  1. Nichtamtliche Publikationen von Verwaltungsstellen und von autonomen öffentlich-rechtliche Anstalten im Besitz der Stadt Bern werden grundsätzlich nach folgenden Regelen verteilt:a) Die Verteilung erfolgt netto (d.h. nur in Briefkästen ohne Stopp-Kleber).b) Sollte die Verteilung in Ausnahmefällen Brutto erfolgen, ist zwingend mit Negativlisten zu arbeiten. Diese Negativlisten umfassen die Adressen aller Empfänger, welche die Gratiszeitungen nicht erhalten wollen.c) Es ist eine digitale Version anzubieten.  
  2. Er sucht das Gespräch mit den Verteilorganisationen, um der Durchsetzung des Willens der Briefkastenbesitzer Nachdruck zu verschaffen. Dabei soll im Minimum bei allen Publikationen, welche nicht den „Ausnahmen“ und dem Punkt „Zustellpraxis bei unadressierten Sendungen“ im Agreement entsprechen mit Negativlisten gearbeitet werden. 
  3. Es soll mit den Verteilorganisationen ein verbindliches, schriftliches Agreement für die Stadt Bern ausgearbeitet werden, welches den „Primat des Stopp-Klebers“ gegenüber anderen Interessen postuliert und regelt.
  4. Es soll in Zusammenarbeit mit den Verteilorganisationen eine zentrale, bei den Verteilorganisationen angesiedelte Beschwerdestelle geschaffen werden, bei der sich BernerInnen für Publikationen abmelden und das Nichtbeachten von Stopp-Klebern gemeldet werden können.

   

Donnerstag, 25. April 2013 Anhang



Branchenagreement / heutige Praxis (Auszug)
der Branchenriesen und Verteilorganisationen "die Post", "swissdirectmail" und "Direct Mail Company"

Die Beachtung der Stopp-Kleber durch die Zustellorganisationen in der Schweiz basieren auf einem Agreement der Branche mit der Stiftung für Konsumentenschutz und datiert bereits aus den 1980er-Jahren. Die Praxis wurde seither mehrmals geringfügig angepasst, insbesondere bezüglich der Gratiszeitungen sowie Sendungen von ZEWO-zertifizierten, karitativen Organisationen. Die Zustellung von unadressierten Sendungen und von Gratiszeitungen wird auch von privaten Zustellorganisationen nach identischen Kriterien gehandhabt.

 


Zustellpraxis bei unadressierten Sendungen
Kommerzielle, unadressierte Sendungen werden nicht in Briefkästen mit Stopp-Kleber zugestellt.Als Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten für nachfolgende Sendungen:

  • Sendungen von Behörden, der Verwaltung und öffentlichen Unternehmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, soweit sie nicht vorwiegend kommerzielle Zwecke verfolgen.
  • Amtliche Anzeiger und andere amtliche Publikationsorgane.
  • Sendungen politischer Parteien.
  • Sendungen überparteilicher Komitees, die in einem konkreten Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen oder Abstimmungen stehen.
  • In Ausnahmefällen: Sendungen, die von allgemeinem öffentlichem Interesse sind, wie Telefonbücher, Fahrplaninformationen.
  • Sendungen nicht kommerzieller Natur, die dem Informationsbedürfnis einer breiten Öffentlichkeit entsprechen (z.B. Blutspendeaufruf, Informationen über Bauvorhaben (Lärm oder Verkehr, Unterbruch von Versorgungsleitungen wie Strom, Wasser, Gas, Telefon), Sirenentests etc.
  • Sendungen von Entsorgungs-/Recycling-Unternehmen sowie Kleider- und Schuhsäcke, Batteriebags etc.
  • Sendungen mit Spendeaufrufen von Fundraisern, karitativen Organisationen, welche von der Stiftung ZEWO, Fachstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen, zertifiziert sind (www.zewo.ch) (nicht aber kommerzielle Prospekte mit Shop-Artikeln).

 

Zustellpraxis bei Gratiszeitungen
Die Zustellung der Gratiszeitungen erfolgt grundsätzlich netto (d.h. nur in Briefkästen ohne Stopp-Kleber). In Einzelfällen erfolgt die Zustellung auch brutto (d.h. in alle Briefkästen). Dies geschieht einerseits bei amtlichen Publikationsorganen, andererseits bei Gratiszeitungen, welche bei der Leserschaft beliebt (z.B. lokal verankert) sind. Bei Bruttozustellungen wird mit Negativlisten gearbeitet. Diese Negativlisten umfassen die Adressen aller Empfänger, welche die Gratiszeitungen nicht erhalten wollen.

 

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