Interfraktionelle Motion GFL/EVP (Manuel C. Widmer), SP (Halua Pinto de Magalhães), GB/JA! (Lea Bill), BDP/CVP (Martin Mäder)
Einführung eines städtischen Jugendparlaments
Am 03. September 2013 hat der Grosse Rat des Kantons Bern eine von allen Fraktionen mitunterzeichnete Motion zur Einführung eines Kantonalen Jugendparlaments an den Regierungsrat überwiesen.
Im Kanton Bern existieren zurzeit in neun Gemeinden Jugendparlamente, und auf Kantonsebene findet – noch, und bis zur Einführung des Jugendparlaments - jährlich der Jugendgrossratstag statt.
Die Stadt Bern nimmt die in Art 33 der GO festgehaltene Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen sehr ernst. Das zeigt sich auch in der Präambel zum Städtischen Mitwirkungsreglement MWR, nämlich «in der Absicht, Kinder und Jugendliche aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen zu lassen, ihnen zu ermöglichen, die eigene Meinung einzubringen, zu aktuellen Themen Stellung zu beziehen und das Zusammenspiel in der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten sowie sozialer Verantwortung zu üben.»
Der Bericht „Strategie für eine schweizerische Kinder und Jugendpolitik“ des Bundesamtes
für Sozialversicherungen (BSV) stellt die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch
auf Bundesebene neben Schutz und Förderung ebenfalls als ein zentrales Element der staatlichen Ausrichtung der schweizerischen Kinder und Jugendpolitik dar.
Mit dem Kinderparlament ist diese Mitwirkung bis zum Alter von 14 Jahren denn auch organisiert. Eine Weiterführung dieser Idee in der Form eines Jugendparlaments, in dem bereits erworbene Mitwirkungsformen weiterentwickelt und neue geübt werden könnten, ist in der Stadt leider nicht vorgesehen.
Der Jugendrat als Gemeindrätliche Kommission hat zwar beratenden Charakter – als Übungsfeld für politische Partizipation ist er allerdings nur für sehr wenige zugänglich und seine Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen auf Einladung.
Es würde der Stadt Bern gut anstehen, nun mit Blick auf den Kanton hier einen weiteren Schritt zu tun und durch die Einführung eines Jugendparlaments der Mitwirkung Jugendlicher ab dem 14 Lebensjahr ebenfalls das nötige Gewicht zu verleihen. Durch die Parlamentsarbeit wird den Jugendlichen Demokratie erleb- und spürbar gemacht. Die Erfahrungen aus dem Jugendparlament bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, auch im gesellschaftlichen Zusammenleben entsprechend zu handeln. Jugendliche lernen, was es bedeutet, Kompromisse einzugehen. Sie lernen, ihre eigene Meinung zu vertreten und welche Wege in der Politik für die Umsetzung eines Projekts gegangen werden müssen. Es wird den Jugendlichen ermöglicht, Verantwortung zu tragen und mit politischen Rechten und Pflichten umzugehen. Jugendparlamente sind nicht nur eine sehr gute Grundlage für eine politische Karriere, sondern auch eine Ausbildungsstätte für Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker, sei dies auf kommunaler, kantonaler oder nationaler Ebene.
Der Gemeinderat wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung eines Städtischen Jugendparlaments auszuarbeiten. Dabei sind die Erfahrungen und Vorarbeiten des Jugendrates der Stadt Bern ,der Gemeinden mit Jugendparlament und die Bestrebungen des Kantons zu ebenso zu Berücksichtigen wie die Erfahrungen des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente (DSJ) zu berücksichtigen.
Dabei sollen mindestens folgende Leitplanken verankert werden: Das Städtische Jugendparlament soll ein Antragsrecht an den Stadtrat haben. Das Jugendparlament soll an Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren teilnehmen können. Es soll breit zugänglich und abgestützt sein. Die Jugendlichen sollen einen grösstmöglichen Anteil an Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeit tragen. Das Jugendparlament ersetzt den Jugendrat.
Bern, 12.09.13
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